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Donnerstag, 26. Oktober 2023

Menschenrechte

Noch zehn Tage

21. Juli 2023. Nötigung, Unterschlagung, Telefonterror, Einbruch, Angriff mit einem Messer, wenn das nicht für Prozesse reicht: Ich habe bereits angekündigt, dass ich nur noch bis zum 31. Juli 2023 warten werde, bevor ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufe. Dieses Gericht fällt seine Entscheidungen auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wer sich näher über dieses Gericht informieren möchte, sollte die Antworten auf 50 Fragen lesen. 

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist 1950 verabschiedet worden. Das Recht auf ein Gerichtsverfahren in angemessener Zeit ist in Artikel 6 verankert. Mein Vermieter RB Living hat mich zuletzt am 3. Februar 2023 nach einem Einbruch in unser Haus bedroht, meine damalige Mitbewohnerin Manuela bedrohte mich am 9. Februar 2023 mit einem Messer. In beiden Fällen erstattete ich Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft hätte aber auch ohne meine Anträge ermitteln müssen. Und worauf warten die Gerichte noch?

22. Juli 2023. Die portugiesische Übersetzung dieses Textes habe ich per Facebook-Messenger an den Regierungschef von Madeira, Miguel Albuquerque, geschickt. 

25. Juli 2023. Die für die Klage notwendigen Unterlagen haben ich schon einmal zusammengesucht. Hier klicken

28. Juli 2023. Ich habe die Klageschrift formuliert.

31. Juli 2023. Ich habe die Klageschrift abgeschickt. 

3. August 2023, 14.20 Uhr

3. August 2023. Jüngste Eintragung ins Madeira-Tagebuch erregt Aufmerksamkeit. 

17. August 2023. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mir das Aktenzeichen für meine Klage gegen die Staatsanwaltschaft von Funchal wegen Verstoßes gegen Artikel 6 der  Menschenrechtskonvention mitgeteilt. Es lautet 30 344/23. Nun muss ich noch das mitgeschickte Formular ausfüllen. 

21. August 2023. Formular ausgefüllt und abgeschickt. 

2. September 2023. Ab in den Reißwolf Bald bekommt der Gerichtshof von mir zum dritten Mal Post.

Bitte weiterleiten an die Präsidentin des Gerichtshofes Síofra O’Leary

Vorgangsnummer 30344/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

da ich nach einem Messerangriff und weiteren Straftaten gegen mich auf Madeira seit Monaten kein Gehör bei der Justiz der Insel finde, habe ich die Staatsanwaltschaft von Funchal vor Ihrem Gerichtshof verklagen wollen (Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention, Recht auf Verfahren in angemessener Zeit).

Ich nahm zwei Anläufe. Das erste Mal mit selbst verfasster Klageschrift plus Unterlagen, dann mit Gerichts-Formular, selbst verfasster Klageschrift plus Unterlagen. Beim ersten Mal sind meine Dokumente vernichtet worden, jetzt soll das wieder geschehen. Der Rechtsreferent beruft sich dabei auf die angebliche Unvollständigkeit meiner Klage.

Ich kann aber auf der Insel offenbar gar nicht darauf hoffen, dass sich irgendein Gericht meiner Sache annimmt. Insofern muss meine Klage Lücken aufweisen. Darauf habe ich hingewiesen. Verhindern Sie bitte eine erneute Vernichtung. Schon jetzt gibt es eine Verzögerung, die dem Artikel 6 der Menschenrechts-Konvention zuwider läuft. Danke!

6. September 2023
Kopie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ebenfalls in Burgdorf wohnt.

13. September 2023.

Bisher habe ich noch keine Antwort bekommen. Was ich als gutes Zeichen werte. 

Ich werde weiter berichten.

6. Oktober 2023. Nun bin ich gespannt, wie der Menschengerichtshof entscheidet. Weder Siofra O´Leary noch Ursula von der Leyen haben meiner Kritik widersprochen. 

Bei der Staatsanwaltschaft Funchal nachgehakt

19. Oktober 2023. Sehr geehrte Damen und Herren, unter der im Betreff angegebenen Vorgangsnummer müsste es rechtsstaatlich betrachtet immer noch ein Ermittlungsverfahren gegen die Mieterin geben, die mich am 9. Februar 2023 im Caminho do Arieiro de Baixo 5 in Sao Martinho mit einem Messer bedroht hat. Ich bitte um eine Sachstandsmitteilung, da ich am 7. November 2023 nach Madeira zurückkehre. Ich habe inzwischen auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet.  

Mail-Kopie an Konsulat in Funchal und an die Presse

Negativ-Vermerk für Portugal?

26. Oktober 2023. Diese Antwort der EU-Kommission ist auch interessant für den Unterricht über Europa und über die EU. Hier klicken


Montag, 5. Juni 2023

An das Konsulat


Ein Zwischenbericht per mail/Mit Kopie für meinen Anwalt 

Wir schreiben nun den 86. Tag seit meiner Flucht von der Insel Madeira. Wie Sie wissen, hat mich die Vermieterin RB Living aus Funchal am 21. Februar 2023 aus dem Haus vertrieben, in dem ich über zwei Jahre in einer von Monat zu Monat kleiner werdenden Wohngemeinschaft gelebt habe. Vorher wurde ich in diesem Haus von einer Mitbewohnerin mit einem Messer bedroht. Bis heute schuldet mir RB Living die Februar-Miete. Das passt ins Bild der Unterschlagungen, das mir gegenüber von der Steuerbehörde gemalt worden ist. 

Hat das bisher zu Reaktionen der Justiz geführt, die mir irgendwie zu Ohren gekommen sind? Keinesfalls. Weder das Amtsgericht von Funchal noch die Staatsanwaltschaft von Funchal halten es auch nur für erforderlich, auf meine entsprechenden Anfragen zu reagieren und meinen Anwalt aus der Region Hannover, wo ich derzeit in einer Notunterkunft lebe, zu informieren. 

Ich will auch weiterhin nach Madeira zurückkehren, weil diese Insel meine Heimat geworden ist. Ich erwarte auch weiterhin, dass die Justiz von Madeira in die Puschen kommt. Laut Europäischem Menschengerichtshof hat jeder das Recht auf Verfahren in einer angemessenen Zeit. Von angemessen kann wohl kaum noch die Rede sein.